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Preise

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Genauso individuell wie jeder Patient ist, ist auch seine Behandlung und damit die Rechnungs­stellung.

Jeder Patient erhält von mir nach einer ausführlichen Anamnese einen individuellen Behandlungs­plan. Die Kosten richten sich nach Behandlungs­plan und dem damit verbun­denen Zeit­aufwand.

Die folgende Auflistung kann aber als Orientierung genutzt werden.

Behandlungskosten

Ich erstelle die Rechnung auf Grundlage des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker/GebüH.
 
Wenn eine private Krankenversicherung, eine Beihilfeberechtigung oder eine Heilpraktiker-Zusatz­versicherung bestehen, können Sie diese Rechnung dort einreichen. Ob alle Rechnungspositionen auch übernommen werden, hängt von der Versicherung ab.
 
Natürlich besteht auch die Möglichkeit sich als Selbstzahler:in von mir behandeln zu lassen.
 
Hier einige Beispiele für Behandlungskosten:
 
  • Erstgespräch inklusive Anamnese und Beratung:
    Dauer 60-90 Minuten 90 bis 150 Euro
  • Folgebehandlungen 45-60 Minuten:
    75 bis 100 Euro
  • Laborkosten für eine ausführliche Darmdiagnostik durch Stuhlanalyse:
    ca. 100 bis 250 EUR
  • Laborkosten für eine ausführliche Speichel­diagnostik:
    90 bis 220 Euro
In der Regel ist zu Beginn einer Behandlung mit höheren Kosten aufgrund der Diagnostik und engeren Behandlungsterminen zu rechnen. Diese nehmen im Laufe der Behandlung in der Regel ab.
 
Gerne berate ich Sie hierzu in einem persönlichen Telefonat.

Wie erfolgt die Zahlung?

Nach der Behandlung erstelle ich eine Rechnung und Sie zahlen bequem vor Ort mit Ihrer Ec-Karte. Die Rechnung können Sie entweder bei Ihrer Krankenversicherung (s.o.) einreichen, oder ggf. bei der Steuer als außerordentliche Belastung ansetzen. 

Wenn ein Termin abgesagt werden muss?

Jeder vereinbarte Termin ist verbindlich reserviert. Trotzdem kann es immer dazu kommen, dass ein Termin nicht wahrgenommen werden kann. Bitte seien sie dann so fair und sagen Sie diesen Termin so früh wie möglich ab (per E-Mail oder auf meinem Anrufbeantworter). So habe ich die Möglichkeit, den Termin jemand anderem zu geben.
 
Hinweis
Für Termine die, die kurzfristiger als 24 Stunden vorher abgesagt oder nicht wahrgenommen werden, behalte ich mir vor ein Ausfallhonorar in Höhe von 70% der geplanten Behandlung in Rechnung zu stellen.

Welche Kosten erstatten die Kranken­versiche­rungen?

Gesetzliche Krankenversicherung ohne Zusatzversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Heilpraktiker Behandlung grundsätzlich nicht. 
 
Sie haben dann aber die Möglichkeit sich als Selbstzahler:in behandeln lassen.
 
Auch besteht die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Behandlungen abzuschließen. Die Auswahl an Anbietern ist groß, daher ist es sinnvoll sich im Vorfeld gut beraten zu lassen. Auch sollten Sie bei einem Neuabschluss die Wartezeiten berücksichtigen. Meist greift die neue Zusatzversicherung erst nach ein paar Monaten Wartezeit, d.h. die Behandlung darf erst nach der Wartezeit begonnen werden. Und wie bei den meisten Versicherungen gilt auch hier, je jünger man bei Abschluss ist, desto günstiger ist die Zusatzversicherung. 

Wie erfolgt die Erstattung durch private Kranken-/ Zusatz­versicherungen und Beihilfe?

Private Krankenversicherungen, private Zusatzversicherungen und die Beihilfe für Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes, die die Heilpraktikerleistungen einschließen, erstatten in der Regel die Behandlungskosten (anteilig oder vollständig). Die Erstattung erfolgt auf Grundlage der Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). Diese nutze ich für die Rechnungsstellung. Jedoch bieten die Versicherungen sehr unterschiedliche Leistungen an, darüber hinaus haben die Versicherungen interne Erstattungsrichtlinien, daher kann Ihnen nur Ihre Versicherung eine verbindliche Aussage zur individuellen Kostenerstattung gebe. 
 
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass ich als Heilpraktikerin rechtlich nicht an die Höchstsätze des GebüH gebunden bin. Der Behandlungsvertrag wird immer zwischen Ihnen und mir geschlossen. Ob und in welchem Umfang Ihre Krankenversicherung oder Beihilfestelle die Kosten erstattet, hat keine Auswirkungen auf diesen.

Können Heilpraktiker-
behandlungen steuerlich abgesetzt werden?

In manchen Fällen können Kosten für Heilpraktikerbehandlungen als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden. Verbindliche Auskünfte hierzu können bei dem zuständigen Finanzamt oder Steuerberater gegeben werden. 

Hinweis

Alle hier aufgeführten Information erheben nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Verbindliche Informationen können ausschließlich durch die eigene Krankenversicherung, Beihilfestelle oder dem Finanzamt gegeben werden. Diese Informationen dienen ausschließlich der Orientierung.